Die Kanzlei Brennecket et Collegen ist in Achim seit über 30 Jahren erfolgreich tätig. Neben der konsequenten Entwicklung hin zur Spezialisierung auf den jeweiligen Rechtsgebieten führen wir unsere Tätigkeiten als Fachanwälte vorwiegend in den Bereichen des Strafrechts, Arbeitsrecht und Sozialrecht aus und begleiten hierbei unsere Mandanten fachübergreifend.
Zu unseren Mandanten zählen neben Privatpersonen, Handwerksbetrieben und Angehörigen freier Berufe auch kleinere und größere und mittelständige Unternehmen, die wir umfassend von der Beratung und Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte „aus einer Hand“ mit maßgeschneiderten Lösungen begleiten.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts. Daneben vertreten wir Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte.
Das Arbeitsrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, durch die europäische Gesetzgebung geprägt sowie durch die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte. Dies macht eine ständige Anpassung an die aktuelle Rechtslage notwendig. Damit Sie den Überblick behalten, begleiten wir Sie in allen rechtlichen Belangen, die das Arbeitsrecht betreffen.
Als Arbeitnehmer können wir Sie in der Folge
begleiten.
Als Arbeitgeber kann durch eine Beratung im Vorfeld das Entstehen kostenträchtiger Fehler vielfach vermieden oder zu mindestens erheblich reduziert werden, bei Veränderungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen begleiten wir Sie zielorientiert und mithin insbesondere
Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
In Deutschland werden jedes Jahr kaum fassbare Vermögen und Beträge vererbt. Man spricht von der „Generation der Erben.“
Die zugrunde liegenden rechtlichen Bereiche sind komplex und vor dem Hintergrund sich verändernder familiärer Strukturen für den Laien nicht beherrschbar.
Wir begleiten Sie im gesamten Spektrum des Erbrechts und mithin der Vermögensplanung und Vermögensnachfolge insbesondere bei
Herr Rechtsanwalt & Notar Michael Brennecke
Fachanwalt für Strafrecht
Nichts ist ärgerlicher, als wenn Ihre Kunden fällige Forderungen nicht begleichen.
Wir übernehmen für Sie das Forderungsmanagement gegenüber säumigen Zahlern.
Von der außergerichtlichen anwaltlichen Zahlungsaufforderung über die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden bis zur effektiven Zwangsvollstreckung bieten wir Ihnen alles aus einer Hand.
Ihre Forderungsangelegenheiten werden zunächst durch unsere Anwälte geprüft und die erforderlichen Maßnahmen individuell mit Ihnen und der Leiterin unserer Inkassoabteilung abgestimmt.
Nur wenn die Forderungsdurchsetzung erfolgversprechend erscheint, werden nach erfolgloser außergerichtlicher Aufforderung die notwendigen gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet.
Sobald ein Vollstreckungstitel erwirkt ist, entscheiden wir gemeinsam, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Diese können vom Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung über die gerichtliche Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis hin zum Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Gläubigers (jetzt: Vermögensverzeichnis) reichen.
Im Idealfall endet unsere Tätigkeit, wenn Ihre Forderung einschließlich aller entstandenen (Gerichts- und Anwalts-) Kosten beigetrieben und ausgeglichen sind.
Über unsere Tätigkeit rechnen wir auf der Basis der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG ab.
Die Leiterin unserer Inkassoabteilung
Frau Tiemann
Selbstverständlich können Sie bei uns auch die Sie in anderen Angelegenheiten betreuende Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt direkt ansprechen.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist der Kernbereich des Wirtschaftsrechts. Unser Beratungs- und Vertretungsspektrum versteht sich als umfassende Begleitung über die Frage der richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages bis hin zur Vertretung in Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder aber Ihrer Vertretung gegenüber Geschäftspartnern zur Durchsetzung Ihrer Forderungen, sodass wir beispielhaft folgende Beratungstätigkeit anbieten:
Herr Rechtsanwalt & Notar Michael Brennecke
Ausgangspunkt für die Bearbeitung von Rechtsproblemen auf dem Gebiet des Medizinrechtes ist das Patienten– und Arzthaftungsrecht. Die Frage, die vornehmlich im Raume steht, ist die eines möglichen Behandlungsverschuldens des jeweiligen Arztes im Zusammenhang mit einer durchgeführten Behandlung oder aber auch einer versäumten, sodass wir unser Betätigungsfeld im klassischen Bereich des Behandlungsfehlers und der Prüfung möglicher Ansprüche, die sich hieraus ergeben, verstehen. Diese umfassen nicht nur das zivilrechtliche Arzthaftungsverfahren, sondern auch vorab die Einleitung eines möglichen Schlichtungsverfahrens zur Durchsetzung von Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüchen einschließlich eines Erwerbsschadens und des Haushaltsführungsschadens.
Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher
Mit dem Ordnungswidrigkeitsrecht wird auch eine Besonderheit des Strafrechts durch unsere Kanzlei abgebildet. Eine Ordnungswidrigkeit zieht keine Strafe im engeren Sinne nach sich, sie löst nur eine Buße aus als mindere Form der Ahndung. Gleichwohl sind auch in diesem Bereich für den Bürger einschneidende Konsequenzen nicht auszuschließen. Die Eintragung von Punkten im Register in Flensburg, die Anordnung von Fahrverboten und weiteren Nebenfolgen sind ebenfalls spürbare Sanktionen, die den Bürger in erheblichem Maße treffen können.
In unserer Kanzlei werden alle Bereiche des Ordnungswidrigkeitsrechtes abgebildet. Dies gilt sowohl für das klassische Verkehrsordnungswidrigkeitsrechts als auch das Allgemeine Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir überprüfen die Einhaltung technischer Rahmenparameter bei Verkehrsmessungen in jeglicher Hinsicht, ebenso sind wir selbstverständlich im gerichtlichen Verfahren mit all seinen Facetten für Sie tätig.
Herr Rechtsanwalt & Notar Michael Brennecke
Fachanwalt für Strafrecht
Das Sozialrecht ist gekennzeichnet durch sein weites Leistungsspektrum gegen eine Vielzahl von Leistungsträgern, die z.B. im Falle von Krankheit, Unfall, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder aber beim Eintreten von Arbeitslosigkeit entstehen können. Auf der anderen Seite verpflichtet das Sozialrecht insbesondere Arbeitgeber und Selbstständige unter anderem zu Beiträgen und der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Wir verstehen uns als Berater und Begleiter in allen Bereichen des Sozialrechts und mithin in der Beratung von betroffenen Bürgern, Selbstständigen und Arbeitgebern. Hierbei helfen wir beginnend vom Verwaltungsverfahren über das Widerspruchsverfahren und der Führung gutachterlich anspruchsvollster Prozesse einschließlich Eilverfahren zur vorläufigen Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen, wobei beispielhaft folgende Bereiche aufgeführt werden dürfen:
Für Arbeitgeber und Selbständige beraten und begleiten wir Sie unter anderem im Beitragsrecht, im Rahmen von Betriebsprüfung, Beitragsforderung der Sozialversicherungsträger sowie Statusfeststellungsverfahren.
Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Die Berührung mit strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen gehört für den Bürger zu den einschneidendsten Erlebnissen mit dem Recht. Mit seinen Sanktionen wie Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstlichen Maßnahmen und mittlerweile in zunehmendem Maße mit Vermögensbeschlagnahmen erlebt der Bürger das Strafverfolgungsmonopol des Staates in seiner einschneidendsten Form, ohne auch nur ansatzweise mit den in diesem Bereich herrschenden Regeln vertraut zu sein.
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Hierzu gehören
Ebenso sind wir bereits seit über 25 Jahren in den Bereichen der Kapitaldelikte tätig und verfügen über eine umfassende Erfahrung.
Herr Rechtsanwalt & Notar Michael Brennecke
Fachanwalt für Strafrecht
Das Versicherungsrecht bildet im Zusammenhang mit dem Medizinrecht und auch dem Sozialrecht direkt abgesicherte Ansprüche des Betroffenen wieder, wobei sich diese dann aus einer privat abgeschlossenen Versicherung gegenüber dieser Versicherung ergeben. In diesem Zusammenhang verstehen wir uns als Vertreter Ihrer Interessen gegen den Sachversicherer, Haftpflichtversicherer im Falle der Ablehnung der Eintrittsverpflichtung mit allen hiermit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Schritten einschließlich entsprechender Leistungsklagen im gesamten Bereich des Versicherungsrechts.
Wir vertreten ebenso selbstverständlich im Versicherungsbereich tätige Generalsvertretungen und Mitarbeiter sowie Handlungsgehilfen.
Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger, wobei Ausgangspunkt für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf diesem Gebiet immer das hoheitliche Handeln bzw. Nichthandeln eines Verwaltungsträgers und damit des Staates selbst ist. Hierbei zeichnet sich die Tätigkeit des Anwaltes auf diesem Gebiet durch die Tätigkeit in den jeweiligen speziellen Rechtsgebieten aus, so etwa im
Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
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Frau Rechtsanwältin Brunssen-Stünker und Herr Rechtsanwalt Brunssen
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