die KANZLEI | BRENNECKE et COLLEGEN in Achim
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BRENNECKE et COLLEGEN

Rechtsanwälte | Fachanwälte | Notar

Herzlich Willkommen auf den Seiten der Kanzlei BRENNECKE et COLLEGEN.

Hier informieren wir Sie über uns, unser Leistungsspektrum und aktuelle Neuigkeiten.

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Ihre Interessen sind unser Maßstab!

Die Kanzlei Brennecket et Collegen ist in Achim seit über 30 Jahren erfolgreich tätig. Neben der konsequenten Entwicklung hin zur Spezialisierung auf den jeweiligen Rechtsgebieten führen wir unsere Tätigkeiten als Fachanwälte vorwiegend in den Bereichen des Strafrechts, Arbeitsrecht und Sozialrecht aus und begleiten hierbei unsere Mandanten fachübergreifend.
Zu unseren Mandanten zählen neben Privatpersonen, Handwerksbetrieben und Angehörigen freier Berufe auch kleinere und größere und mittelständige Unternehmen, die wir umfassend von der Beratung und Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte „aus einer Hand“ mit maßgeschneiderten Lösungen begleiten.

ARBEITSRECHT

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts. Daneben vertreten wir Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte.

 

Das Arbeitsrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, durch die europäische Gesetzgebung geprägt sowie durch die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte. Dies macht eine ständige Anpassung an die aktuelle Rechtslage notwendig. Damit Sie den Überblick behalten, begleiten wir Sie in allen rechtlichen Belangen, die das Arbeitsrecht betreffen.

 

Als Arbeitnehmer können wir Sie in der Folge

 

  • bei Kündigungen und allen sonstigen Formen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen,
  • bei der Durchführung behördlicher Verfahren als Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz,
  • bei allen weiteren individualarbeitsrechtlichen Fragestellung, wie beispielsweise bei Versetzungen, bei Abmahnungen, im Teilzeit– und Befristungsrecht, im Entgeltfortzahlungsrecht,
  • im Urlaubsrecht, im Bereich der Elternzeit und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen

 

begleiten.

 

Als Arbeitgeber kann durch eine Beratung im Vorfeld das Entstehen kostenträchtiger Fehler vielfach vermieden oder zu mindestens erheblich reduziert werden, bei Veränderungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen begleiten wir Sie zielorientiert und mithin insbesondere

 

  • bei der Gestaltung und Anwendung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie sämtlichen Zusatzvereinbarungen
  • bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • bei Abwicklungsverträgen und Aufhebungsverträgen

 

  • bei der Durchführung behördlicher Verfahren bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz
  • bei der Gestaltung von Entgeltmodellen
  • bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen
  • bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen
  • bei der Administration bestehender Arbeitsverhältnisse wie z.B. bei Versetzung, bei Abmahnung, im Teilzeit- und Befristungsrecht, im Entgeltfortzahlungsrecht, im Urlaubsrecht,
  • bei der Entwicklung von Prozess- und Verfahrensstrategien, in Abfindungsverhandlungen sowie schließlich
  • bei der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

 

 

Ansprechpartner im Bereich des Arbeitsrechts sind bei uns:

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

ERBRECHT

Erbrecht

In Deutschland werden jedes Jahr kaum fassbare Vermögen und Beträge vererbt. Man spricht von der „Generation der Erben.“

Die zugrunde liegenden rechtlichen Bereiche sind komplex und vor dem Hintergrund sich verändernder familiärer Strukturen für den Laien nicht beherrschbar.

Wir begleiten Sie im gesamten Spektrum des Erbrechts und mithin der Vermögensplanung und Vermögensnachfolge insbesondere bei

 

  • der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen, Vor- und Nacherbschaften
  • der Anordnung von Testamentsvollstreckung, Testamenten zugunsten behinderter, pflegebedürftiger oder überschuldeter Personen, Erb– und Pflichtverzichtserklärungen sowie Prüfung und Feststellung der gesetzlichen Erbfolge
  • der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Sicherung des Nachlasses durch Nachlasspflegschaft, Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten sowie der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und der Auslegung und Anfechtung eines Testaments
  • die Prüfung des Bestehens von Pflichtteilsrechten, Auskunftspflichten des Erben, Antrag auf Erteilung eines Erbscheins, der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie Nachfolgeplanung bei Privatpersonen und Unternehmen und der Vermeidung von „nicht gewollten“ Pflichtteilsansprüchen
  • bei der Übertragung von Betriebsvermögen
  • bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Testamentsvollstreckungen sowie Vermögensplanung und der rechtlichen Beratung bei Vermögensverwaltungen und Eheverträgen

 

 

Ansprechpartner im Bereich des Erbrechts sind bei uns:

Herr Rechtsanwalt & Notar Michael Brennecke

Fachanwalt für Strafrecht

FORDERUNGSEINZUG

Forderungseinzug

Nichts ist ärgerlicher, als wenn Ihre Kunden fällige Forderungen nicht begleichen.

Wir übernehmen für Sie das Forderungsmanagement gegenüber säumigen Zahlern.

Von der außergerichtlichen anwaltlichen Zahlungsaufforderung über die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden bis zur effektiven Zwangsvollstreckung bieten wir Ihnen alles aus einer Hand.

Ihre Forderungsangelegenheiten werden zunächst durch unsere Anwälte geprüft und die erforderlichen Maßnahmen individuell mit Ihnen und der Leiterin unserer Inkassoabteilung abgestimmt.

Nur wenn die Forderungsdurchsetzung erfolgversprechend erscheint, werden nach erfolgloser außergerichtlicher Aufforderung die notwendigen gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet.

Sobald ein Vollstreckungstitel erwirkt ist, entscheiden wir gemeinsam, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden.

Diese können vom Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung über die gerichtliche Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bis hin zum Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Gläubigers (jetzt: Vermögensverzeichnis) reichen.

Im Idealfall endet unsere Tätigkeit, wenn Ihre Forderung einschließlich aller entstandenen (Gerichts- und Anwalts-) Kosten beigetrieben und ausgeglichen sind.

Über unsere Tätigkeit rechnen wir auf der Basis der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG ab.

 

 

Erste Ansprechpartnerin im Bereich des Forderungseinzugs ist bei uns:

Die Leiterin unserer Inkassoabteilung

Frau Tiemann

Selbstverständlich können Sie bei uns auch die Sie in anderen Angelegenheiten betreuende Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt direkt ansprechen.

HANDELS- und GESELLSCHAFTSRECHT

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist der Kernbereich des Wirtschaftsrechts. Unser Beratungs-  und Vertretungsspektrum versteht sich als umfassende Begleitung über die Frage der richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages bis hin zur Vertretung in Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder aber Ihrer Vertretung gegenüber Geschäftspartnern zur Durchsetzung Ihrer Forderungen, sodass wir beispielhaft folgende Beratungstätigkeit anbieten:

 

  • Gründung von Kapital– und Personengesellschaften
  • strategische Beratung bei der Planung eines Unternehmens, Auswahl der Rechtsform
  • Gründung von Kapital- und Personenhandelsgesellschaften sowie Umstrukturierung, Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel, Umwandlung außerhalb des Umwandlungsgesetzes sowie der Unternehmensnachfolge
  • bei der Tätigkeit im kaufmännischen Rechtsverkehr Begleitung und Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der Durchsetzung der Ansprüche im Forderungseinzug.

 

Ansprechpartner im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sind bei uns:

Herr Rechtsanwalt & Notar Michael Brennecke

Fachanwalt für Strafrecht

MEDIZINRECHT

Medizinrecht

Ausgangspunkt für die Bearbeitung von Rechtsproblemen auf dem Gebiet des Medizinrechtes ist das Patienten– und Arzthaftungsrecht. Die Frage, die vornehmlich im Raume steht, ist die eines möglichen Behandlungsverschuldens des jeweiligen Arztes im Zusammenhang mit einer durchgeführten Behandlung oder aber auch einer versäumten, sodass wir unser Betätigungsfeld im klassischen Bereich des Behandlungsfehlers und der Prüfung möglicher Ansprüche, die sich hieraus ergeben, verstehen. Diese umfassen nicht nur das zivilrechtliche Arzthaftungsverfahren, sondern auch vorab die Einleitung eines möglichen Schlichtungsverfahrens zur Durchsetzung von Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüchen einschließlich eines Erwerbsschadens und des Haushaltsführungsschadens.

 

Ansprechpartner im Bereich des Medizinrechts ist bei uns:

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

ORDNUNGSWIDRIGKEITSRECHT

Ordnungswidrigkeitenrecht

Mit dem Ordnungswidrigkeitsrecht wird auch eine Besonderheit des Strafrechts durch unsere Kanzlei abgebildet. Eine Ordnungswidrigkeit zieht keine Strafe im engeren Sinne nach sich, sie löst nur eine Buße aus als mindere Form der Ahndung. Gleichwohl sind auch in diesem Bereich für den Bürger einschneidende Konsequenzen nicht auszuschließen. Die Eintragung von Punkten im Register in Flensburg, die Anordnung von Fahrverboten und weiteren Nebenfolgen sind ebenfalls spürbare Sanktionen, die den Bürger in erheblichem Maße treffen können.

In unserer Kanzlei werden alle Bereiche des Ordnungswidrigkeitsrechtes abgebildet. Dies gilt sowohl für das klassische Verkehrsordnungswidrigkeitsrechts als auch das Allgemeine Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir überprüfen die Einhaltung technischer Rahmenparameter bei Verkehrsmessungen in jeglicher Hinsicht, ebenso sind wir selbstverständlich im gerichtlichen Verfahren mit all seinen Facetten für Sie tätig.

 

Ansprechpartner im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ist bei uns:

Herr Rechtsanwalt & Notar Michael Brennecke

Fachanwalt für Strafrecht

SOZIALRECHT

Sozialrecht

Das Sozialrecht ist gekennzeichnet durch sein weites Leistungsspektrum gegen eine Vielzahl von Leistungsträgern, die z.B. im Falle von Krankheit, Unfall, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder aber beim Eintreten von Arbeitslosigkeit entstehen können. Auf der anderen Seite verpflichtet das Sozialrecht insbesondere Arbeitgeber und Selbstständige unter anderem zu Beiträgen und der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Wir verstehen uns als Berater und Begleiter in allen Bereichen des Sozialrechts und mithin in der Beratung von betroffenen Bürgern, Selbstständigen und Arbeitgebern. Hierbei helfen wir beginnend vom Verwaltungsverfahren über das Widerspruchsverfahren und der Führung gutachterlich anspruchsvollster Prozesse einschließlich Eilverfahren zur vorläufigen Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen, wobei beispielhaft folgende Bereiche aufgeführt werden dürfen:

 

  • Konflikte mit Berufsgenossenschaften als gesetzlicher Unfallversicherungsträger wegen der Ablehnung von Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit, Heilbehandlung und Heilmittel, Verletzen- und Übergangsgeld
  • auftretenden Problemen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts bei Arbeitslosigkeit, Teil-Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenz des Arbeitgebers einschließlich des Arbeitslosengeldes II (Bürgergeld) sowie im Bereich des Bundeselterngeldes, des Betreuungsgesetzes, Bundeskindergeldes und Unterhaltsvorschusses
  • Schwierigkeiten im Bereich der Kinder– und Jugendhilfe, so unter anderem bei der Hilfe zur Erziehung und bei der Eingliederungshilfe
  • bei Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schwerbehindertenrecht, betreffend sämtliche Bereiche aus dem Arbeitsrecht, Ansprüchen auf Gleichstellung und Anerkennung der Schwerbehinderung
  • bei der Überprüfung des Pflegegrades im Recht der Pflegeversicherung und Durchsetzung der damit einhergehenden Ansprüche
  • bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht auch z.B. Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung im Falle voller oder teilweiser Erwerbsminderung sowie bei der Durchsetzung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Rehabilitationsmaßnahmen, einer Hinterbliebenenrente oder aber auch der Erziehungsrente

 

Für Arbeitgeber und Selbständige beraten und begleiten wir Sie unter anderem im Beitragsrecht, im Rahmen von Betriebsprüfung, Beitragsforderung der Sozialversicherungsträger sowie Statusfeststellungsverfahren.

 

Ansprechpartner für das Sozialrecht ist bei uns:

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

STRAFRECHT

Strafrecht:

Die Berührung mit strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen gehört für den Bürger zu den einschneidendsten Erlebnissen mit dem Recht. Mit seinen Sanktionen wie Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstlichen Maßnahmen und mittlerweile in zunehmendem Maße mit Vermögensbeschlagnahmen erlebt der Bürger das Strafverfolgungsmonopol des Staates in seiner einschneidendsten Form, ohne auch nur ansatzweise mit den in diesem Bereich herrschenden Regeln vertraut zu sein.

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Hierzu gehören

  • das Wirtschaftsstrafrecht
  • das Steuerstrafrecht
  • das Kapitalmarkt– und Unternehmensstrafrecht sowie
  • das klassische Strafrecht, wie Gewaltdelikte, Vermögensdelikte, Betäubungsmitteldelikte, Straßenverkehrsdelikte etc.

Ebenso sind wir bereits seit über 25 Jahren in den Bereichen der Kapitaldelikte tätig und verfügen über eine umfassende Erfahrung.

 

Ansprechpartner im Bereich des Strafrechts ist bei uns:

Herr Rechtsanwalt & Notar  Michael Brennecke

Fachanwalt für Strafrecht

VERSICHERUNGSRECHT

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht bildet im Zusammenhang mit dem Medizinrecht und auch dem Sozialrecht direkt abgesicherte Ansprüche des Betroffenen wieder, wobei sich diese dann aus einer privat abgeschlossenen Versicherung gegenüber dieser Versicherung ergeben. In diesem Zusammenhang verstehen wir uns als Vertreter Ihrer Interessen gegen den Sachversicherer, Haftpflichtversicherer im Falle der Ablehnung der Eintrittsverpflichtung mit allen hiermit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Schritten einschließlich entsprechender Leistungsklagen im gesamten Bereich des Versicherungsrechts.

 

Wir vertreten ebenso selbstverständlich im Versicherungsbereich tätige Generalsvertretungen und Mitarbeiter sowie Handlungsgehilfen.

 

Ansprechpartner im Bereich des Versicherungsrechts ist bei uns:

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

VERWALTUNGSRECHT

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger, wobei Ausgangspunkt für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf diesem Gebiet immer das hoheitliche Handeln bzw. Nichthandeln eines Verwaltungsträgers und damit des Staates selbst ist. Hierbei zeichnet sich die Tätigkeit des Anwaltes auf diesem Gebiet durch die Tätigkeit in den jeweiligen speziellen Rechtsgebieten aus, so etwa im

 

  • Baurecht, Bauordnungsrecht, Beamtenrecht, Fahrerlaubnisrecht, Gaststätten- und Gewerberecht sowie
  • des Immissionsschutzrechtes, des allgemeinen und besonderen Ordnungsrechts, des Polizeirechts, des Straßen– und Wegerechts, des Steuer- und Subventionsrechts,
  • des Tierschutzgesetzes, des Umwelt- und Versammlungsrechts sowie auch des Waffenrechts

 

Ansprechpartner im Bereich des Medizinrechts sind bei uns:

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht