Rechtsanwalt & Notar
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Gesellschaftsrecht
und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig.
Seine Hauptaufgabe ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften einschließlich Verfügungen von Todes wegen und die Beglaubigung von Unterschriften.
In Niedersachsen wird das Amt des Notars durch Rechtsanwälte die zugleich Notare sind ausgeübt.
Der Anwaltsnotar berät und betreut die Beteiligten bei der Gestaltung Ihrer Rechtsbeziehungen und ist in bei der Durchführung Ihrer Geschäfte behilflich, indem er zum Beispiel für Sie Anträge stellt und Genehmigungen einholt.
In folgenden Bereichen werden unsere Notare für Sie tätig:
Grundstücksverkauf– und Übertragungsverträge
Bauträgerverträge
Verträge zum Wohnungseigentum
Erbbaurechtsverträge
Beurkundung von Grundschulden
Dienstbarkeiten
Vorkaufsrechte
Eheverträge und Partnerschaftsverträge
Scheidungs– und Trennungsvereinbarungen
Beurkundung im Kindschaftsrecht
Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen Regelungen zum Nachlass:
Ausschlagung von Erbschaften, Erbscheinsanträge, Erbauseinandersetzungen,
Erbteilsveräußerungen, Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen.
Gründung und Gestaltung von Satzungen für Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, Aktiengesellschaften)
Gründung und Gestaltungen von Satzungen für Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Beurkundung von Umwandlungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes
Unternehmenskauf
Anmeldungen zum Handelsregister
Beurkundungen im Vereinsrecht
Gestaltung und Beurkundung von Generalvollmachten
Vorsorgevollmachten
Patienten– und Betreuungsverfügungen
Das Notariat wird in der Kanzlei Brennecke et Collegen Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB bereits
seit 1996 durch Herrn Rechtsanwalt und Notar Michael Brennecke
und jetzt auch durch Herrn Rechtsanwalt und Notar Christian Brunssen ausgeübt.
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Ferner steht Ihnen als erste Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen die Leiterin unseres Notariats Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte Sandra Holland-Letz zur Verfügung