25 Okt Schutz der betrieblichen Altersvorsorge auch bei Betriebsübergang
Frau Rechtsanwältin Schumacher teilt aus Anlass eines vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt geführten Verfahrens für einen betroffenen Mitarbeiter mit, dass das Bundesarbeitsgericht am 22.10.2019 dann zum dortigen Verfahren Az. 3 AZR 429/18 den Klägern teilweise recht gegeben hat. Auch bei einem Betriebsübergang sind bei betriebliche Altersversorgungen die erworbenen Anwartschaften nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit geschützt vor Eingriffen in die Anwartschaften, die bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits erworben waren. Eingriffe unterliegen in der Folge grundsätzlich dem vom Bundesarbeitsgericht entwickelten dreistufigen Prüfungsschema. Dies bedeutet, dass je nach Eingriff auf welcher Stufe dieser besonderen Rechtfertigungsgründen bedarf und gegebenenfalls dann auch unzulässig sein kann.